Nuit Blanche
Antrag auf Genehmigung „Nuit Blanche“
Auf Anfrage kann eine individuelle Ausnahme von den normalen Öffnungszeiten von Schankbetrieben gewährt werden. In diesem Fall wird eine „Nuit Blanche“-Gebühr für jeden Tag erhoben, an dem die Öffnungszeiten verlängert wurden.
Die Genehmigung für eine „Nuit Blanche“ muss mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der Gemeinde abgeholt werden, und zwar bei :
- dem Bevölkerungsbüro in Clerf
- beim Büro des technischen Dienstes in Heinerscheid.
Die Gebühr von 25 € ist vor Ort zu entrichten.
Im Falle einer Genehmigung ist der Veranstalter verpflichtet, die Gemeindeverordnung zum Thema Lärmschutz, insbesondere Kapitel 2 / Artikel 4, einzuhalten.
Für eine private Veranstaltung ist es nicht notwendig, eine Genehmigung für eine schlaflose Nacht zu beantragen. Der private Veranstalter ist jedoch ebenfalls verpflichtet, die Lärmschutzverordnung der Gemeinde einzuhalten.
Der Gemeinderat hat die Einführung allgemeiner « Nuits blanches » beschlossen und die Verlängerung der Öffnungszeiten von Gaststätten bis 3 Uhr morgens genehmigt:
für die folgenden Veranstaltungen oder Feierlichkeiten:
- am Karnevalssamstag: 1. März 2025
- am Karnevalssonntag: 2. März 2025
- Samstag der Mittfastenzeit: 27. März 2025
- Ostersonntag: 20. April 2025
- am Vorabend des 1. Mai: 30. April 2025
- am Vorabend und am Tag vor dem Europatag: 8. und 9. Mai 2025
- am Pfingstsonntag: 8. Juni 2025
- am Vorabend des Nationalfeiertags: 22. Juni 2025
- am ersten Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2025
- der Tag nach Weihnachten: 26. Dezember 2025
- Silvester: 31. Dezember 2025
für lokale Kirmesveranstaltungen:
Nur in den betroffenen Ortschaften (mit Ausnahme von Hüpperdingen und Grindhausen): am Samstag der Kirmes, am Sonntag der Kirmes und am ersten Samstag nach der Kirmes.
In den Ortschaften Hüpperdingen und Grindhausen am Kirmes-Sonntag (Pfingsten), am Kirmes-Montag (Pfingstmontag) und am ersten Samstag nach der Kirmes.
Im Jahr 2025 sind die Kirmes-Sonntage auf folgende Daten festgelegt:
- Roder: 4. Mai 2025
- Lieler: 4. Mai 2025
- Marnach: 11. Mai 2025
- Weicherdingen: 11. Mai 2025
- Drauffelt: 18. Mai 2025
- Eselborn: 1. Juni 2025
- Urspelt: 1. Juni 2025
- Fischbach: 1. Juni 2025
- Hüpperdingen: 8. Juni 2025
- Grindhausen: 8. Juni 2025
- Heinerscheid: 15. Juni 2025
- Kalborn: 15. Juni 2025
- Mecher: 27. Juli 2025
- Reuler: 17. August 2025
- Clerf: 7. September 2025
- Munshausen: 7. September 2025
- Siebenaler: 21. September 2025